VRV:Vollständige Vermögensrechnung für Gemeinden ist völliger Unsinn

„Gaunereien und Misswirtschaft sind keine Frage der Buchhaltung“ äußerte sich LAbg. Dr. Laki zur Buchhaltungsdiskussion bei den Gemeinden. Wenn Aufzeichnungen fehlen sollten ist das ein Versäumnis des Finanzministers der nach der Finanzverfassung seit 1948 das volle Durchgriffsrecht zu den Gemeinden hat.

Die Buchhaltung hat zwei Funktionen zu erfüllen: (1.)die Dokumentationsfunktion und (2.)die Maßstabsfunktion. Die Dokumentationsfunktion ist derzeit mit der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung voll erfüllt, die Maßstabsfunktion wird durch eine handelsrechtlichen Reinvermögensausweis nicht verbessert. Damit sind lediglich enorm hohe Kosten verbunden, zumal die gesamte Öffentliche Verwaltung umgestellt werden muss. Benchmarkprüfungen kann der Finanzminister schon jetzt bundesländerübergreifend verordnen – wenn er Maßstäbe braucht!

Schon jetzt haben alle Gemeinden ein vollständiges Anlagenverzeichnis. Was fehlt ist die Bewertung des Vermögens. Dieses Problem ist unlösbar. Welchen Wert hat ein unrentabel zu führendes Museum, ein Friedhof, eine Strasse, ein Kindergarten? Welchen Wert hat das Multiversum in Schwechat, bei Herstellungskosten von 50 Millionen, hohen Betriebskosten und kaum Veranstaltungen.

Der Rechnungshof erstellt eine Vermögensrechnung für den Bund. Würden alle Verbindlichkeiten verbucht, hätte die Bundesbilanz Verbindlichkeiten, einschließlich der Pensionsverpflichtungen von über 1.000 Milliarden. Dies bei einem ausgewiesenen Vermögen von weniger als 100 Milliarden. Nach handelsrechtlicher Beurteilung ist das eine klare Konkursverschleppung. Wozu das Ganze?

 

Geschäftemacher haben nicht immer Recht!

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