Wassergebühren, Kanalgebühren: Gebührenunterschied für gleiche Leistung bis zum 5-Fachen
Wohnkostentreiber Wassergebühren, Kanalgebühren, Müllgebühren, ORF Gebühren: Dazu der Rechnungshof (TB Salzburg 2013/10): „Bludenz, Eisenstadt, Knittelfeld, Mistelbach und Stockerau verwendeten Überschüsse aus dem Abwasserhaushalt nicht für abwasserspezifische Angelegenheiten, sondern führten sie dem allgemeinen Haushalt zu. Dies widersprach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes und entsprach im Ergebnis der Erhebung von Steuern ohne entsprechende Rechtsgrundlage.“„Der RH sah die bis zum 5-Fachen reichenden Unterschied bei den jährlichen Kanalgebühren äußerst kritisch“
Wien: Verfassungswidrige Verrechnung von 390 Mill. in 3 Jahren
Rechnungshof: „Die Stadt Wien führte in den Jahren 2005 bis 2007 erzielten Überschüsse aus den Gebührenhaushalten Kanal, Wasser und Abfall in der Höhe von rd. 390 Mill. EUR nicht zweckgebundenen Rücklagen für künftige Investitionen zu, sondern verwendete sie für den allgemeinen Haushalt. Für die festgelegten Abwasser-, Wasser- und Müllgebühren lagen keine schlüssigen Kostenkalkulationen vor.
Kurier dazu: „Es ist völlig unverständlich, dass die Wassergebühren um satte 33 Prozent und die Gebühr für Müll und Abwasser um 6 Prozent angehoben werden.“
Ursachen für diese exorbitante Gebühren-Entwicklung – Finanznot / Verschuldung
Am Beispiel NÖ sind die Gründe klar erkennbar. Die Kommunalschulden Niederösterreichs betragen rund EUR 7 Mrd. Dies ist gut ein Drittel der gesamten Kommunalschulden Österreichs. Davon ist ca. die Hälfte in Schuldengesellschafen geparkt. Die Finanzkraft für Investitionen ist daher in hohem Maße eingeschränkt. In ca. 40 % der Gemeinden (233) müssen bereits die Beamtengehälter und laufende Ausgabe über Kreditschulden finanziert werden.