Der Rechnungshof nennt Tulln als Musterbeispiel für diesen „Sündenfall“
Geschäftemacher haben nicht nur in Tulln, sondern österreichweit das beste Gemeindevermögen in juristische Personen (GmbH’s, KG’s uam) ausgegliedert um möglichst „unkontrolliert“ mit Öffentlichem Vermögen wirtschaften zu können. Die Sinnhaftigkeit dieser „Aktion“ beurteilt der Rechnungshof im Hinblick auf das Volksvermögen vernichtend. Beispielsweise zählt dieser im Bericht zur Stadtgemeinde Tulln nachfolgende Schwachstellen auf:
(1.)Kreditaufnahmen ohne Genehmigung der Gemeindeaufsicht;
(2.)Liegenschaftstransaktionen ohne Genehmigung des Gemeinderates;
(3.)Keine Kenntnis der Öffentlichkeit über die Geschäfte der GmbH;
(4.)Entscheidungs- und Kontrollkompetenzen dem Gemeinderat entzogen;
(5.)kein getreues Bild der finanziellen Lage der Stadtgemeinde Tulln;
(6.)Unterlaufen des Stabilitätspaktes;
(7.)Intransparenz bei Schulden und Eventualverbindlichkeiten;
(8.)Höhere Zinsen;
(9.)“Hoheitliches Handeln“ in privatrechtlicher Gesellschaft – Gesellschaft zahlte das 4fache des Verkehrswertes für Grundstücksankäufe;
(10.)Höhere Verwaltungskosten.
Bemerkenswert ist die Verteidigungslinie des Bürgermeisters zu diesem volkswirtschaftlich schädlichem Ausgliederungswahl – Tulln hat bereits 7 Gesellschaften: „Dies geschehe auf Empfehlung des Landes und des Gemeindebundes“.
Intransparenz ist die Basis für Misswirtschaft und Korruption. LAbg Dr. W. Laki fordert daher die sofortige Wiedereingliederung dieses „Wildwuchses“ in die öffentlichen Haushalte um den demokratisch gewählten Organen wieder die Entscheidungshoheit über das Öffentliche Vermögen zu überantworten.