Landtagsrede Dr. Walter Laki – Mittwoch, den 19. Juni 2013 – 02

Sitzungsbericht 02

3. Sitzung der Tagung 2013/14 der XVIII. Gesetzgebungsperiode

des Landtages von Niederösterreich

Mittwoch, den 19. Juni 2013

 

Abg. Dr. Laki (FRANK): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete!

Ich möchte Ihnen noch ganz kurz beim Thema Gemeinden zu diesen Transferzahlungen, Net­totransferzahlungen, einige Informationen übermit­teln. Weil ich mir die Mühe gemacht habe, mit dem Institut der Technischen Universität das durchzu­rechnen und Frau Dr. Krismer-Huber ja da ein­dringlich dargetan hat, wie es den Gemeinden fi­nanziell geht.

Auf der einen Seite natürlich die Ertragsanteile, die sinken. Und auf der anderen Seite ist das Land, das immer mehr Geld zusammenhält vom Bund und von den Gemeinden. Diese Transfers, die Nettotransfers von den Gemeinden haben sich entwickelt, 1995/96 waren es in etwa 11 Euro pro Kopf, die zusätzlich zum Land gewandert sind. Das ist dann angestiegen bis 2005 auf 99 Euro pro Kopf, was die Länder mehr bezahlt haben netto. Und ist dann bis 2011 auf 230 pro Kopf gestiegen. Das heißt, im Zeitraum 2005 bis 2011 haben sich diese Nettotransfers um 130 Prozent erhöht. 2005 waren das 158 Millionen und 2011 bereits 368 Mil­lionen.

Ich glaube, das ist ein Thema für die Bürger­meister, mit dem Land in entsprechende Verhand­lungen zu gehen und zu schauen, ob diesen Transfers auch entsprechende Leistungen gegen­überstehen. Ich glaube, die Gemeinden sind jene Einrichtung, jene Körperschaft, die am nächsten bei der Bevölkerung ist und wo das Geld am Besten aufgehoben ist. Was in den Ländern passiert, das sehen wir ja.

Zum zweiten Thema, die Frau Dr. Krismer-Huber hat auch urgiert, dass die Auflagen besser kontrolliert werden sollten. Nun, ich habe vor eini­gen Jahren einmal die mittelbare Bundesverwal­tung, das ist das Anlagenrecht, das vom Land, von den BHs und von den Gemeinden umgesetzt wird, kontrolliert, wie hoch der Vollzugsgrad ist bei die­sem ganz wichtigen Vollzugsthema. Und Sie wer­den es nicht glauben, der effektive Vollzugsgrad, gemessen am Gesetzesauftrag, war 25 Prozent. 25 Prozent des Gesetzesauftrages wurde dokumen­tiert mit einem ordentlichen Bescheid, wo auch der Stand der Technik und alles eingehalten wurde. 75 Prozent haben nicht dem Gesetzesauftrag entspro­chen. Also in diesem Bereich sind so enorme Ver­waltungsreformmaßnahmen notwendig, das kann man sich kaum vorstellen.

Man muss aber eines dazu sagen, dass das Legalitätsprinzip für die Verwaltung viel zu eng greift und mit den Rechtsmittelinstanzen, die wir alle in der Republik haben, ist es kaum möglich, den Gesetzesauftrag wirklich zu erfüllen. Man muss sich hier vom System her einiges überlegen, sonst wird man da nicht zu Rande kommen.

Aber es ist natürlich sehr, sehr bedenklich, wenn hier ein Vollzugsgrad von 25 Prozent vorliegt. Und gerade in ganz wichtigen Bereichen, dem An­lagenrecht in der mittelbaren Bundesverwaltung. Ich würde meinen, dass hier enormer Reformbedarf und dass es sinnvoll ist, in diesem Bereich wirklich Reformkommissionen einzusetzen. Dankeschön! (Beifall bei FRANK.)

 

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