Sitzungsbericht 02
6. Sitzung der Tagung 2013/14 der XVIII. Gesetzgebungsperiode
des Landtages von Niederösterreich
Donnerstag, den 3. Oktober 2013
Abg. Dr. Laki (FRANK): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete!
Wer kann denn wirklich gegen Transparenz sein? Transparenz auf allen Ebenen. Nur, geht das wirklich in unserer Republik nicht? Und zwar das geht deshalb nicht, weil die öffentlichen Körperschaften, wenn man davon ausgeht, 2.400 Gemeinden, Länder dazu, Bund dazu, kommt man auf 2.500. Wir haben aber in Österreich 5.000 Budgets. 2.500 Blackboxes, Schuldengesellschaften, Ausgliederungen von Personal und, und, und. Dort kann keiner hineinschauen, dort ist keiner transparent. Das beste Gemeindevermögen ist in solchen Gesellschaften verwaltet. Was wollen wir mit unserem „Transparenzgesetzerl“? Dort steht ja wirklich drinnen, was nicht wirklich essenziell ist.
Ich glaube, man muss auf der ganzen Ebene Transparenz schaffen und man muss beginnen mit der Wiedereingliederung der Schuldengesellschaften in die Haushalte, mit der Wiedereingliederung des Personals und, und, und. Und man muss endlich damit aufhören, auf Gemeindeebene …, die Gemeinden auszuhungern, dass die zu solchen Maßnahmen greifen sollten.
Neben dieser Transparenzstellungnahme möchte ich ganz kurz zu einer Anfrage Stellung nehmen, die ich an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Sobotka gestellt habe bezüglich der Offenlegung der Spekulationen. Da habe ich zu den Gemeinden eine Antwort bekommen, die in höchstem Maße unbefriedigend ist. Weil es einfach rechtlich nicht gedeckt ist. Er schreibt mir, da weder eine Anzeige- noch Genehmigungspflicht für derartige Maßnahmen besteht, kann nur im Rahmen von Gebarungseinschauen ermittelt werden, ob Gemeinden derartige Geschäfte abgeschlossen und wie sich Finanzgeschäfte entwickelt haben.
Das ist rechtlich unhaltbar und falsch! Denn in der NÖ Gemeindeordnung steht, § 70 Vermögensnachweis: „Das gesamte unbewegliche und bewegliche Vermögen der Gemeinde, ihre Rechte und Verpflichtungen sowie ihre Beteiligungen sind in einem Vermögensnachweis laufend zu erfassen und zu bewerten.“ Das heißt, dem Rechnungsabschluss und dem Voranschlag ist jedes Jahr eine Bewertung anzufügen und der Rechnungsabschluss und Voranschlag ist bei der Gemeindeaufsicht zu deponieren. Also derartige Auskünfte an die Opposition, ich glaube, das ist einfach nicht in Ordnung.
Zu dem gesamten Themenbereich der Gemeindeordnung, ich möchte nicht noch mehr darauf näher eingehen, weil es ohnedies formuliert ist, möchte ich einen Resolutionsantrag einbringen (liest:)
„Resolutionsantrag
des Abgeordneten Dr. Walter Laki gemäß § 60 LGO 2001 zu den Verhandlungsgegenständen, Ltg.-99/G-12 und Ltg.-100/St-8, betreffend Änderung NÖ Gemeindeordnung 1973 und Änderung NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz.
Seit der Jahrtausendwende wurden auf kommunaler Ebene tausende „Schuldengesellschaften“ errichtet, um die ‚Maastricht-Ziele‘ zu erreichen und gegenüber Eurostat (Europäisches Statistisches Zentralamt) bessere Leistungsdaten ausweisen zu können.
Darüber hinaus ist es offensichtlich im Rahmen einer Sonderkonstruktion gelungen, für nicht umsatzsteuerpflichtige Leistungen der Gemeinden die Zusage für eine Vorsteuerabzugsberechtigung zu erhalten. Damit reduzierten sich (vordergründig) die Investitionskosten im kommunalen Bereich um 20%. Tatsächlich wird durch die Umsatzsteuer der eigene Finanzausgleichstopf der Gemeinden gekürzt. Mit dem Slogan ‚fünf Investitionen, vier bezahlen‘ wurde ein erfolgreiches Geschäftsmodell geschaffen. 70% der rund österreichweiten 3.000 Ausgliederungen waren nunmehr steuermotiviert. Das Geschäftsmodell florierte derart gut, dass mittlerweile das wertvollste Vermögen der Gemeinden österreichweit von zum Teil nicht gewählten Gemeindeorganen und Beratern verwaltet wird.
Die Ausgliederungsmaßnahmen reichen im Hinblick auf den steigenden Reformdruck anhand der Defizite nicht mehr aus, weshalb die Funktionäre der öffentlichen Hand in das Spekulationsgeschäft eingestiegen sind. Es wurde Volksvermögen verleast, auf Kredit spekuliert und wurden Wetten auf die Entwicklung von Währungen und Zinsen abgeschlossen.
Der Gefertigte stellt daher folgenden Antrag:
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Novelle der gemeindeorganisationsrechtlichen Bestimmungen entsprechend den nachstehenden Voraussetzungen auszuarbeiten und dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen:
Die Flucht aus dem öffentlichen Haushalt ist zu beenden und es sind alle Ausgliederungen, Schuldengesellschaften, Personalgesellschaften sowie Fonds und sonstige Konstruktionen, die dem Haushaltsgrundsatz der Einheit und Vollständigkeit nach dem Bruttoprinzip widersprechen, offen zu legen. In der Folge sind diese ausgegliederten Unternehmungen nach Möglichkeit in den Haushalt wieder einzugliedern und ist diese unnötige und kostenintensive Verwaltungsebene wieder abzuschaffen.
2. Darüber hinaus wird die Landesregierung ausgefordert, ihrem gesetzlichen Auftrag gemäß § 70 in Verbindung mit den §§ 86 Abs.1 und 89 NÖ Gemeindeordnung 1973 nachzukommen. Aufgrund dieser Bestimmungen sind das gesamte unbewegliche und bewegliche Vermögen der Gemeinde, ihre Rechte und Verpflichtungen sowie ihre Beteiligungen in einen Vermögensnachweis laufend zu erfassen und zu bewerten und hat die Landesregierung als Aufsichtsbehörde die Verpflichtung, auf die Einhaltung dieser Gemeindeaufgabe zu achten. Nach der geltenden Rechtslage ist es daher unbestritten, dass somit auch die Erfassung und Bewertung aller Finanzprodukte und Wertpapiere der Gemeinden nach geltendem Recht offen zu legen sind. Es wird daher ersucht, eine Aufstellung aller derartiger Depots von Wertpapieren und Derivaten zum Stichtag 31.12.2012 dem Landtag zu übermitteln. Diese Information müsste schon derzeit in der Gemeindeaufsicht aufliegen.“
Dankeschön! (Beifall bei FRANK.)