Landtagsrede Dr. Walter Laki – Donnerstag, den 23. Mai 2013 – 02

Sitzungsbericht 02

2. Sitzung der Tagung 2013/14 der XVIII. Gesetzgebungsperiode

des Landtages von Niederösterreich

Donnerstag, den 23. Mai 2013

 

Abg. Dr. Laki (FRANK): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Regierungsmitglieder! Sehr geehrte Abgeordnete!

Die 15a-Vereinbarung sieht aus Landessicht etwas anders aus als aus Bundessicht. Aus Bun­dessicht wäre es notwendig, eine andere Regelung zu treffen. Das Land möchte natürlich sehr schnell eine 15a-Vereinbarung haben, die Kollegin Klub­obfrau Petrovic hat es ausgeführt. Aber ich bin der Meinung, dass die 15a-Vereinbarung für eine so schwierige Materie ungeeignet ist. Das Ganze müsste man über den Artikel 16 Finanzverfas­sungsgesetz 1948 regeln. Und das ist eine Angele­genheit der Finanzministerin. Und dort scheitert ja das Ganze im Augenblick. Und dort kommt man nicht weiter.

Die 15a-Vereinbarung im Land hat natürlich Mängel. Aber ich kann es aus Regierungssicht natürlich sagen, sie ist das kleinere Übel. Aber un­serer Meinung nach als kontrollierende Abgeord­nete muss ich sagen, es ist alles offen zum Speku­lieren. Ich kann alle Risikoklassen befriedigen. Be­ginnend von der Risikoklasse 1 Spareinlagen und Pfandbriefe ist klar, ja? Das kann ich für die Kas­senhaltung verwenden. Aber dann komme ich Risi­koklasse 3 Aktien, Fonds, Risikoklasse 4 Neben­werte und Risikoklasse 5 derivate Optionen. Und Futures sind auch dabei. Und das ist die Problema­tik an der ganzen Sache. Das gehört ganz klar ge­ regelt. Eine risikoaverse Veranlagung ist ungeeig­net wirklich die Spekulationen in den Griff zu be­kommen.

Und dann kommt noch ein Punkt dazu: Felderer hat gemeint, damit erreiche ich nicht die ganzen Schuldengesellschaften. Solche haben wir 3.000 in Österreich, in Niederösterreich 300. Dort haben wir auch ein großes Problem. Und die Straf­bestimmungen, die sind überhaupt wirkungslos! Weil zu einer Körperschaft zu sagen, 15 Prozent der Bemessungsgrundlage, das ist die Strafe, na das zahlt der Steuerzahler von einem Topf in den anderen. Das ist ja nicht wirklich eine Strafe.

Und darüber hinaus meine ich, die Sache muss man ernsthaft auf Bundesebene regeln. Erst dann wird man Ruhe in diesen ganzen Bereich hineinbringen. Und nicht vorher und unserer Mei­nung auch nicht mit einer anderen Regelung, son­dern ausschließlich mit Artikel 16 Finanzverfas­sungsgesetz 1948. Das ist ein besonderer Fall, der bis heute nicht vollzogen wird von allen Finanzmi­nistern. Da hat man sich ausgemacht, der Bund macht Vereinbarungen mit den Ländern. Das pa­ckelt man dann aus und der eine kontrolliert den anderen. Das geht so nicht!

Normenvorgaben haben nur von der Finanz­ministerin zu geschehen und von sonst niemand anderem in dieser sensiblen Sache. Dankeschön! (Beifall bei FRANK.)

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