Sitzungsbericht 02
2. Sitzung der Tagung 2013/14 der XVIII. Gesetzgebungsperiode
des Landtages von Niederösterreich
Donnerstag, den 23. Mai 2013
Abg. Dr. Laki (FRANK): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Regierungsmitglieder! Sehr geehrte Abgeordnete!
Die 15a-Vereinbarung sieht aus Landessicht etwas anders aus als aus Bundessicht. Aus Bundessicht wäre es notwendig, eine andere Regelung zu treffen. Das Land möchte natürlich sehr schnell eine 15a-Vereinbarung haben, die Kollegin Klubobfrau Petrovic hat es ausgeführt. Aber ich bin der Meinung, dass die 15a-Vereinbarung für eine so schwierige Materie ungeeignet ist. Das Ganze müsste man über den Artikel 16 Finanzverfassungsgesetz 1948 regeln. Und das ist eine Angelegenheit der Finanzministerin. Und dort scheitert ja das Ganze im Augenblick. Und dort kommt man nicht weiter.
Die 15a-Vereinbarung im Land hat natürlich Mängel. Aber ich kann es aus Regierungssicht natürlich sagen, sie ist das kleinere Übel. Aber unserer Meinung nach als kontrollierende Abgeordnete muss ich sagen, es ist alles offen zum Spekulieren. Ich kann alle Risikoklassen befriedigen. Beginnend von der Risikoklasse 1 Spareinlagen und Pfandbriefe ist klar, ja? Das kann ich für die Kassenhaltung verwenden. Aber dann komme ich Risikoklasse 3 Aktien, Fonds, Risikoklasse 4 Nebenwerte und Risikoklasse 5 derivate Optionen. Und Futures sind auch dabei. Und das ist die Problematik an der ganzen Sache. Das gehört ganz klar ge regelt. Eine risikoaverse Veranlagung ist ungeeignet wirklich die Spekulationen in den Griff zu bekommen.
Und dann kommt noch ein Punkt dazu: Felderer hat gemeint, damit erreiche ich nicht die ganzen Schuldengesellschaften. Solche haben wir 3.000 in Österreich, in Niederösterreich 300. Dort haben wir auch ein großes Problem. Und die Strafbestimmungen, die sind überhaupt wirkungslos! Weil zu einer Körperschaft zu sagen, 15 Prozent der Bemessungsgrundlage, das ist die Strafe, na das zahlt der Steuerzahler von einem Topf in den anderen. Das ist ja nicht wirklich eine Strafe.
Und darüber hinaus meine ich, die Sache muss man ernsthaft auf Bundesebene regeln. Erst dann wird man Ruhe in diesen ganzen Bereich hineinbringen. Und nicht vorher und unserer Meinung auch nicht mit einer anderen Regelung, sondern ausschließlich mit Artikel 16 Finanzverfassungsgesetz 1948. Das ist ein besonderer Fall, der bis heute nicht vollzogen wird von allen Finanzministern. Da hat man sich ausgemacht, der Bund macht Vereinbarungen mit den Ländern. Das packelt man dann aus und der eine kontrolliert den anderen. Das geht so nicht!
Normenvorgaben haben nur von der Finanzministerin zu geschehen und von sonst niemand anderem in dieser sensiblen Sache. Dankeschön! (Beifall bei FRANK.)