Landtagsrede Dr. Walter Laki – Donnerstag, den 23. Jänner 2014 – 03

Sitzungsbericht 03

9. Sitzung der Tagung 2013/14 der XVIII. Gesetzgebungsperiode

des Landtages von Niederösterreich

Donnerstag, den 23. Jänner 2014

 

Abg. Dr. Laki (FRANK): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete!

Dass die Ausgliederungen in Traiskirchen funktionieren, bin ich überzeugt. Präsident Mödl­hammer schreibt da beispielsweise: In Zeiten, in denen jeder Euro dreimal umgedreht werden muss, bevor er ausgegeben wird, sind Vernunft und Hausverstand gefragt. Ich glaube, dem kann man nur beipflichten. Und unter diesen Prämissen wären natürlich die ganzen Vorgänge einer Überprüfung zu unterziehen.

Nur, mein Vorredner hat natürlich ein Thema angesprochen, das überall aufzufinden ist. Dass eine Fachhochschule Wr. Neustadt mit griechi­schen Staatsanleihen spekuliert, ist nicht in Ord­nung. Die Aufgabe ist eine andere. Was ist der Unternehmensgegenstand? Der Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und Durchführung von Fachhochschulstudiengängen sowie von Maß­nahmen zum Zwecke der Aus- und Weiterbildung. Ebenfalls Gegenstand des Unternehmens sind Forschung und Entwicklung und die Durchführung aller Geschäfte, die mit der Errichtung und dem Betrieb einer Fachhochschule und der Forschung verbunden sind sowie die Beteiligungen an gleich­artigen Unternehmen. Die Durchführung von Forschungsseminaren, Schulungen und Abnahme von Prüfungen zur Vorbereitung auf die Fachhoch­schulstudiengänge. Nun, es ist also so: Wenn also ein Organ beschließt, griechische Staatsanleihen zu kaufen, dann ist das im Außenverhältnis bindend. Nur, eigentlich müsste ich sagen, müsste es im Innenverhältnis Konsequenzen geben. Ja? Regress! Ja, das müsste man einführen.

Und das Gleiche, ja, das ist ja kein Einzelfall. Kollektive Spekulation! Da gibt’s also dann den Wasserverband nördliches Burgenland, das ist ja ein besonderes „Jankerl“, wenn man den anschaut. Da steht: 14,1 Millionen Euro risikoavers veranlagt. Na das darf ja nicht wahr sein! Die kassieren Ge­bühren in einer Höhe, dass es einem die Haare aufstellt und tun mit 14 Millionen spekulieren. Dann steht da, wer das lesen kann …, also, der Kollege Riedl, für den wäre das ein Schmankerl, ja?

Da haben Sie also abgebildet Kenndaten des Wasserleitungsverbandes. Da steht ziemlich unten, die zweite Zeile von oben: Cashflow, von einem Umsatz von 20,88 Millionen Umsatzerlöse, 9,41 Millionen Cashflow. Ja, die sind ausfinanziert. Die haben alle Gemeinden versorgt mit Investitionen. 45 Prozent von den Gebühren bleiben ihnen über.

Und dann steht da noch dazu, ja, die an den Ausgaben des Verbandes orientierte Gebührenbe­messung entspräche dem Äquivalenzprinzip. Der Rechnungshof liefert sehr, sehr gute Ergebnisse, aber das kann er „der Tante Jetti“ erzählen, dass er bei einem Cashflow von 45 Prozent das Äquiva­lenzprinzip erfüllt ist, die Kostendeckung. Und was mir da natürlich fehlt, ist die Bestandsrechnung, ja, wo die ganzen Vermögenswerte aufgelistet sind. Das ist ja nur die Umsatzrechnung.

Also, wie kann es gehen, dass jede kleine Or­ganisationseinheit, ausgegliederte Organisations­einheit, mit Millionen spekuliert? Das ist eine Saue­rei, die abgestellt gehört! Deshalb gehören die Schuldengesellschaften eingegliedert! Dankeschön! (Beifall bei FRANK.)

Share on FacebookShare on Google+Tweet about this on TwitterShare on LinkedInEmail this to someone