NÖ: Kommunale Schuldengesellschaften haben 3 Mrd. Verbindlichkeiten – Gemeinden transferieren für Spitäler gleich große Summe ans Land
Wie der Landtagsabgeordnete des Team Stronach für NÖ, Dr. Walter Laki, zur heutigen Aussendung des Städtebundes ausführt, sieht er die Schwachstellen der Kommunalfinanzierung ähnlich: 1. Rückläufigkeit der laufenden Gebarung, 2. Verwendung der kommunalen Finanzen für Transfers zu den Krankenhäusern, 3. Sinken der Ertragsanteile. Laki: “Allerdings fehlt bei den Reformvorschlägen des Städtebundes das Wichtigste: Die Verankerung der Gemeindeautonomie in der Finanzverfassung!”
Es geht nicht an, so Laki, dass Bund und Länder Prestigeprojekte auf Kosten der Gemeinden initiieren und die Gemeinden ihren intimsten Aufgaben nicht nachkommen können. Laki: “Wir haben in Österreich bereits über 800 Abgangsgemeinden, die ihren Haushalt nicht mehr selbst finanzieren können und tausende Schuldengesellschaften, die diesen Umstand verschleiern sollen. Diese Situation gehört unverzüglich geändert.”
In NÖ gibt es 300 kommunale Schuldengesellschaften mit 3 Milliarden Euro Verbindlichkeiten
Beispielsweise gibt es, so der Landtagsabgeordnete des Team Stronach für NÖ, in Niederösterreich rund 300 Schuldengesellschaften mit Verbindlichkeiten von über 3 Milliarden Euro. In den letzten 10 Jahren wurden von den Niederösterreichischen Gemeinden rund 3 Milliarden Euro zum Land transferiert um die 27 Krankenhausstandorte in Niederösterreich zu finanzieren. Bei dieser Krankenhausfinanzierung wird massiv Geld verbrannt, weil eine wirtschaftliche Führung wegen deren Kleinheit oft nicht möglich ist. Bei wirtschaftlicher Führung wären Standorte mit mindestens 300 Betten erforderlich, was bedeutet, dass Niederösterreich mit sechs Standorten auskommt, stellt Laki klar. Darüber hinaus funktioniert die Zusammenarbeit mit Wien und dem Burgenland nicht.
Deshalb fodert Laki 1. die sofortige Wiedereingliederung der aus Gründen der Finanzkosmetik ausgegliederten Schuldengesellschaften und damit die Wiederherstellung von Demokratie und Kontrolle durch die gewählten Gemeindeorgane bei der Verwaltung des öffentlichen Vermögens; 2. eine überregionale Planung – zum Beispiel Wien, NOE und Bgld und 3. das Wichtigste: die sofortige Aufnahme von Verhandlungen zu einer echten Gemeindeautonomie, festgeschrieben auch in der Finanzverfassung. Nur so kann der Zugriff auf die den Gemeinden zustehenden Mittel durch Land und Bund beendet werden, schließt Laki sein Forderungspaket.