Die Geldströme im Finanzausgleich sind in Österreich aufgrund der vernetzten Hin- und Herbuchungen kaum nachvollziehbar. Im Finanzausgleich ist aber in Kenntnis der wesentlichsten Zahlen in groben Zügen nachvollziehbar wer über die Steuermittel letztlich verfügt.
Nehmen wir das Beispiel Niederösterreich. Im Rahmen des Finanzausgleiches sind in Österreich ungefähr 80 Milliarden zu verteilen. Aus diesem Topf bekommen derzeit 11 Prozent die Gemeinden, 22 Prozent die Länder und rund 67 Prozent der Bund. Wenn wir Niederösterreich annähernd 20 Prozent der Bevölkerung zuordnen und die sonstigen Feinheiten der Geldverteilung unberücksichtigt lassen, dann steht Niederösterreich 20 Prozent von den 22 Prozent des Länderanteiles zu. 22 Prozent von 80 Milliarden sind 17,6 Milliarden. 20 Prozent davon sind 3,52 Milliarden. Diese Mittel sind bei der Grundverteilung des Finanzausgleiches Niederösterreich zugeordnet, das heisst das Land Niederösterreich verfügt über ein Budget in dieser Höhe. Das Land Niederösterreich hat aber ein weit höheres Budget.
Das Budget des Landes Niederösterreich beträgt mehr als das Doppelte, über 8 Milliarden. 8 Milliarden minus 3,52 Milliarden, das sind 4,48 Milliarden mehr. Das heißt, letztlich hat das Land Niederösterreich letztlich um 4,48 Milliarden beziehungsweise 56 Prozent mehr aus dem Finanzausgleichstopf, als ursprünglich zugeordnet. Das Land entscheidet damit zu einem erheblichen Teil auch über Mittel, die ursprünglich dem Bund und den Gemeinden zugeordnet waren.
Die Frage ist nunmehr, ob die Länder die ihnen vom Bund und den Gemeinden übertragenen Aufgaben besser wahrnehmen können als diese selbst. Bei einer Grobanalyse des Landesbudgets erkennt man, dass 50 Prozent für Soziales ausgegeben wird. Davon wiederum ist der größte Teil dem Krankenhausbereich zuzuordnen. Innerhalb des Krankenhausbereiches ist wiederum der größte Kostenfaktor die Erhaltung beziehungsweise die Finanzierung der Akutbetten.
Der Rechnungshof beanstandete erst jüngst, dass die Länder im OECD Vergleich viel zu hohe Kosten mit der Überdimensionierung von Akutbetten anhäufen. Konkret kosten die Akutbetten in Österreich im Vergleich mit dem OECD Durchschnitt um 4,9 Milliarden zu viel. Für Niederösterreich bedeutet dies nahezu um 1 Milliarde zu hohe Ausgaben. Noch dazu wird beanstandet, dass sich Niederösterreich nicht an dem gesetzlich vorgeschriebenen Anstalltenplan hält, das heißt rechtswidrig handelt.
Aus Sicht der Bürger, der Gemeinden und des Bundes ist daher die Aussage verständlich: „Wir können uns diesen Föderalismus nicht mehr leisten.“